| |
|
 |
| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
|
| |
I. Allgemeines
- Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Rätselagentur KANZLIT übernommenen Aufträge in den Bereichen Unterhaltungsmaterial, Konzeption und Realisierung, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
- Die Rätselagentur KANZLIT erstellt Unterhaltungsmaterial, insbesondere Rätsel. Rätsel in diesem Sinn sind sämtliche Werke der Rätselagentur KANZLIT, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Aufsichtsvorlage, Film, sonstige Datenträger).
- Die Rätselagentur KANZLIT überträgt dem Auftraggeber ihre Nutzungsrechte an dem Unterhaltungsmaterial zur einmaligen Verwendung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Das Unterhaltungsmaterial selbst bleibt Eigentum der Rätselagentur KANZLIT. Als Urheber bleibt die Rätselagentur KANZLIT alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an dem von ihr hergestellten Unterhaltungsmaterial.
- Die Weitergabe von Nutzungsrechten der Rätselagentur KANZLIT durch ihre Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Rätselagentur KANZLIT.
- Jede Art der Vervielfältigung und/oder Reproduktion des von der Rätselagentur KANZLIT erstellten Unterhaltungsmaterials auf andere Bildträger bedarf deren vorheriger schriftlicher Einwilligung, soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht.
- Die Rätselagentur KANZLIT hat gegenüber ihrem Auftraggeber Anspruch darauf, bei der Verwendung des von ihr hergestellten Unterhaltungsmaterials als Urheber benannt zu werden (Copyright-Vermerk).
- Der Auftraggeber stellt der Rätselagentur KANZLIT nach Veröffentlichung des von ihr hergestellten Unterhaltungsmaterials ein Belegstück binnen einer Woche unaufgefordert zur Verfügung.
II. Kosten, Zahlung
- Die Rätselagentur KANZLIT und ihr Auftraggeber treffen über die zu zahlende Vergütung eine gesonderte Vereinbarung. Ansonsten gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
- Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen. Sie können gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
- Anläßlich der Erledigung des Auftrages anfallende Nebenkosten (z.B. auftragsorientierte Programmierungskosten, Kosten für Zeichnungen, Versandkosten, Reisekosten, Spesen) gehen zulasten des Auftraggebers.
- Alle Leistungsvergütungen und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Umsatzsteuer.
- Zahlungen werden binnen 14 Tagen ab Rechnungstellung fällig; der Mindestbestellwert beträgt 25,- EUR.
- Wird ein von der Rätselagentur KANZLIT bereits ausgeliefertes Unterhaltungsmaterial aus Gründen, die nicht von ihr verursacht sind, nicht veröffentlicht, so hat sie Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Gleiches gilt, wenn der Rätselagentur KANZLIT erteilte Aufträge aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt werden.
- Änderungsaufträge, die der Rätselagentur KANZLIT nach Fertigstellung, insbesondere nach Auslieferung des von ihr hergestellten Unterhaltungsmaterials durchzuführen sind, gelten als neuer Auftrag.
III. Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung
- Die Rätselagentur KANZLIT verpflichtet sich, bei Durchführung des Auftrages größtmögliche Sorgfalt waIten zu lassen.
- Schadensersatzansprüche gegen die Rätselagentur KANZLIT sind nur bei deren grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln möglich. Die Rätselagentur KANZLIT schließt jede Haftung für Schäden, die ihre Ursache in Übertragungs- und/oder Hörfehlern (z.B. am Telefon), einer fehlerhaften Datenübertragung und/oder in einem Datenverlust haben, aus, sofern ihr nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zur Last fällt.
- Dem Auftraggeber obliegt nach Abnahme des Unterhaltungsmaterials der Nachweis, daß und wenn ja in welcher Höhe ihm ein Schaden entstanden ist.
- Etwaige Mängelrügen haben schriftlich und spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe des Unterhaltungsmaterials an den Auftraggeber zu erfolgen. Danach gilt das Unterhaltungsmaterial als vertragsgemäß und mängelfrei hergestellt.
IV. Datenschutz
- Die Rätselagentur KANZLIT ist berechtigt, die Daten ihres Auftraggebers auf Datenträgern zu speichern, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
- Die Rätselagentur KANZLIT verpflichtet sich, die Daten ihrer Auftraggeber nicht an Dritte weiterzugeben.
- Der Auftraggeber ist darüber unterrichtet, daß bei der Übertragung von Daten im Internet nicht ausgeschlossen werden kann, daß sich Dritte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Für etwaige hieraus dem Auftraggeber entstehende Schäden haftet die Rätselagentur KANZLIT nicht, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
V. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlußbestimmung
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Geschäftssitz der Rätselagentur KANZLIT.
- Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand des Geschäftssitzes der Rätselagentur KANZLIT vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist. Sofern der Auftraggeber nicht Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes ist, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die Vertragsparteien werden bemüht sein, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung, die der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt, zu ersetzen.
Rätselagentur Kanzlit
Ratzeburger Allee 6c
23564 Lübeck
Tel. 0451-799 00-0
Fax: 0451-799 00 50
E-Mail:timm@kanzlit.de
www.kanzlit.de
HRA 681
St.-Nr.: 222 831 102
|
| |
|
|
|